Deutsch für den Beruf

 

Berufsbezogene Sprachförderung in Deutsch, die auf den Integrationskursen aufbaut mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der Sprachkenntnisse für den Beruf. Diese Deutschkurse entsprechen den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.

Der Kurs „Deutsch für den Beruf“ besteht aus 400 Unterrichtsstunden vom Niveau A2 bis C1. 

A2 Kurs

Der A2-Kurs bildet die zweite Stufe der elementaren Sprachverwendung. Der A2-Kurs besteht aus 100 UE. Die Lernziele des A2-Kurses sind die erlernen die gebräuchlichsten Strukturen, Redewendungen und Routinen, einfache kommunikative Aufgaben im Beruf zu bewältigen. Um an diesem Kurs teilnehmen zu können, haben die Teilnehmer (trotz ordnungsgemäßer Teilnahme an einem Integrationskurs) das Sprachniveau A2 noch nicht erreicht bzw. nicht mehr nachweisen können

B1 Kurs

Der B1-Kurs bildet die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Der B1-Kurs besteht aus 100 UE. Er ist die Basis für den Einstieg in das Berufsleben in niederschwelligen Beschäftigungssektoren und den Einstieg in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder Betriebspraktika. Der B1-Kurs bereitet die Teilnehmer auf die nächsten Stufen der berufsbezogenen Deutschkenntnisse vor. 

B2 Kurs

Der B2-Kurs bildet die zweite
Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Der B2-Kurs besteht aus 100 UE und das Ziel ist es, solche Fähigkeiten zu erreichen, wie das
Führen von Small Talk, das Darlegen eigener Standpunkte oder das Lesen von Bedienungsanleitungen
auch in nicht-arbeitsweltlichen Kontexten von großem Nutzen sein.

C1 Kurs

Das Niveau C1 gilt als das letzte Niveau des kompetenten Sprachgebrauchs für berufliche Anforderungen. Der C1-Kurs besteht aus 100 UE und bereitet die Teilnehmer darauf vor, die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben effektiv und flexibel anwenden zu können. Der C1-Kurs wird in acht berufsbezogene Handlungsfelder definiert. 

Wer kann an einem „Deutsch für den Beruf“ Kurs teilnehmen?

 

– Sind Sie arbeitsuchend gemeldet und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld)?

– Suchen Sie eine Ausbildungsstelle, befinden Sie sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss?

– Haben Sie bereit einen Integrationskurs teilgenommen und den Deutschtest für Zuwanderer nicht bestanden? 

– Sind Sie durchlaufen das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss? 

– Haben Sie einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung? 

Wer an den Berufssprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

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Besuchen Sie uns in unserer Kreuzberger Filiale (Mehringdamm 29, 10961) zu einem Beratungsgespräch. Sie können uns per Telefon oder über unser Kontaktformular erreichen.
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